KATZENfERIENPARADIES


Impfungen & Preise


 

Impfungen & Vorsorge der Katzen 

  • Katzenseuche/-schnupfen und Leukose sind 3 Jahre gültig.
  • Impfausweis muss mitgebracht werden.
  • Alte und gebrechliche Katzen - die jahrelang immer geimpft worden sind - dürfen auch ohne erneute Impfung zu uns kommen.  

Wichtig:

  1. Regelmässige Floh- & Zeckenprävention, sowie Wurmkur vornehmen (gilt auch für Wohnungskatzen).
  2. Letzte Impfung spätestens 14 Tage vor Eintritt ins Ferienparadies.
  3. Bitte Impfausweis mitbringen
  4. Schwarze und getigerte Katzen mit "Halsbändeli" ausstatten, um Verwechslung auszuschliessen.

 🔍Preise inklusive Futter, Spiel und Spass

  •  1 Katze/Tag Fr. 23.--          
  •  Die anfallenden Pensionskosten sind am Ankunftstag fällig.

Bitte beachten Sie, dass der An- und Abreisetag jeweils als ein ganzer Tag verrechnet werden.

 

💰 Bei uns ist nur Barzahlung möglich 💰

 

Reservation / Anmeldungsformular


👉🏽Stammblatt ausfüllen, ausdrucken & mitbringen👈🏽

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Unsere AGB's:


AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen KatzenFerienParadies „KFP“

1. Gesundheit / Vorsorge

 

Der Tierhalter versichert dass das übergebene Tier geimpft, kastriert und gesund ist.

 

1.1 Folgende Impfungen werden verlangt:

  • Katzenseuche
  • Katzenschnupfen
  • Leucose, nicht zwingend bei  Wohnungskatzen
  • Jede Katze muss einen negativen Leucosetest im Impfausweis registriert haben
  • Alte und gebrechliche Katzen – die jahrelang geimpft worden sind – dürfen auch ohne erneute Impfung ins KFP kommen

Ist die Wiederholungsimpfung fällig, muss diese mindestens 14 Tage vor Eintritt ins KFP gemacht werden.
Der Impfausweis muss bei jedem Besuch mitgebracht werden.

 

1.2 Folgende Vorsorge wird verlangt:

  • Floh- & Zeckenprävention mindestens  1 Woche / maximum 3 Wochen vor Ferienbeginn im KFP
  • Entwurmung nicht vergessen
  • Jede Katze muss kastriert sein / weibliche Katzen ab 6 Monaten / Kater spätestens mit 10 Monaten

1.3 Halsbändeli:

  • Um eine Verwechslung auszuschliessen bitte schwarze und getigerte Katzen wenn möglich mit „Halsbändeli“ ausstatten.  Bitte Halsbändeli ohne „Glöckeli“ anlegen.

2. Erkrankung / Verletzung / Tod

  • Bei Erkrankung oder Verletzung der Katze, ist das KFP ermächtigt einen Tierarzt zu konsultieren. Alle damit verbundenen Kosten müssen vom Tierbesitzer getragen werden. Der Transport zum Tierarzt wird nach Aufwand berechnet.
  • Stirbt ein Tier, wird es dem Tierarzt zur Aufbewahrung überreicht. Die Abholung und Bestattung der Katze erfolgt durch den Halter, welcher auch die entstandenen Kosten trägt.
  • Sollte sich eine Katze während des Aufenthaltes verletzten, verloren gehen oder ableben, so werden vom Tiereigentümer keine wie immer gearteten Ansprüche gestellt (ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
  • Bitte auch untenstehender Anhang lesen: Was kann meiner Katze in der Pension passieren.

3. Pflege / Fütterung / Medikamente

  • Das KFP verpflichtet sich, das ihm geschenkte Vertrauen durch gute Pflege, ausreichende Fütterung sowie sorgfältige und tiergerechte Behandlung, Aufmerksamkeit, Spiel und Streicheleinheiten zu betreuen.
  • Spezialfutter kann mitgebracht werden. Durch die Gruppenhaltung kann nicht gewährleistet werden, dass die Katze nur ihr Futter frisst. Die Verantwortung liegt beim Tiereigentümer.
  • Der Tiereigentümer bringt das notwendige Spezialfutter oder die nötigen Medikamente in ausreichender Menge für den Ferienaufenthalt mit.
  • Im KFP herrscht Gruppenhaltung, ein Anspruch auf Einzelhaltung besteht nicht.
  • Bitte auch untenstehender Anhang lesen: Was kann meiner Katze in der Pension passieren

4. Preise / Stornierung

4.1. Preise

  • Die anfallenden Pensionskosten sind am Ankunftstag fällig.
  • Bitte beachten Sie, dass der An- und Abreisetag jeweils als ein ganzer Tag verrechnet wird.
  • Bei uns ist nur Barzahlung möglich.

4.2. Stornierung

  • Ihre Reservation ist verbindlich! Bei Absage von 14 Tagen vor Ferienbeginn fällt eine Annullationsgebühr von CHF 50. —.

5. Bring- und Abholzeit

  • Die Abgabe und die Abholung  erfolgt zu den in der Reservierung vermerkten vom KFP bestätigten Terminen oder gemäss telefonischer Absprache.

6. Schlussbestimmungen

  • Schlussbestimmung – die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.

 

Gerichtsstand ist Laufenburg

 


Was kann der Katze in der Pension passieren?

Normalerweise passiert überhaupt nichts, die Katze kommt kerngesund und wohlbehalten wieder zurück nach Hause. Aber rein theoretisch ist es natürlich möglich, dass die Katze sich z.B. beim spielen verletzt (bleibt beispiels- weise mit einer Kralle irgendwo hängen und zerrt sich das Beinchen) oder die jüngeren Katzen toben so wild umher, dass es hierbei zu kleineren "Blessuren" kommt. 

Es kann aber auch passieren, dass eine Katze sich bei einer anderen Katze mit Erkältungserregern oder Viren ansteckt. Gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche sind ja alle geimpft, doch eine ganz normale Erkältung oder Katzen-herpes/Chlamydien kann jede Katze dennoch bekommen. Es ist wie beim Menschen, der trotz Grippeschutzimpfung eine ganz normale Erkältung, Herpes oder Bronchitis bekommen kann. Wo viele Menschen sind, steckt sich der ein oder andere schneller an und manche stecken sich eben überhaupt nicht an. Und so ist es bei Katzen auch. Es muss noch nicht einmal sein, dass die Übertragungskatze sichtlich krank ist, es reicht schon, wenn sie die Erreger nur mit sich trägt, aber bei ihr die Krankeitssymptome gar nicht ausgebrochen sind. Bei Katzen ist es so, dass bei Stress (Wohnungswechsel, Tod des Herrchens, Hinzukommen eines Säuglings, Aufenthalt in einer Pension oder Tierheim usw.) häufig das Immunsystem heruntergefahren wird. Somit wird die Katze dann auch anfälliger, sich anzustecken.

 

Es könnte aber auch passieren, dass eine Katze nach der Abholung zu Hause unter Durchfall/Verstopfung oder Erbrechen leidet. Hier fressen die meisten Katzen auch von anderen Futtersorten und zu Hause bekommen sie dann wieder ihr gewohntes Fressen. Der Magen/Darm muss sich ggf. erst wieder umstellen, kann bis zu 5 Tagen dauern.

 

Also rein theoretisch kann in einer Katzenpension ALLES passieren, was zu Hause eben auch passieren kann. Im schlimmsten Fall könnte eine alte Katze hier auch einen Schlaganfall bekommen oder tot zusammenbrechen. Aus diesem Grund erfolgt die Unterbringung von Katzen in einer Katzenpension IMMER auf eigenes Risiko und eigene Gefahr des Katzenbesitzers.